Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht? Der neueste Stand zum BAG-Urteil 2022
Das Bundesarbeitsgericht hat im BAG Urteil zur Arbeitszeiterfassung vom September 2022 Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Seit April 2023 liegt nun ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, der für weitere Klarheit und Rechtssicherheit im Vorhaben sorgt.
Demnach sind Arbeitnehmer künftig zwingend dazu aufgefordert, ihre Arbeitszeit täglich und elektronisch zu erfassen. Konkreter gemeint ist die Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit noch am selben Arbeitstag. Arbeitgeber können die online Zeiterfassung an ihre Mitarbeiter delegieren, sie verbleiben jedoch in der Verantwortung der Sicherstellung einer ordentlichen und fehlerfreien Arbeitszeiterfassung im Unternehmen.
Ausnahmen bestehen für Tarifparteien und Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern. Vertrauensarbeitszeit in Form flexibler Arbeitszeitmodelle ist weiterhin möglich, der Entwurf sieht jedoch vor, dass Arbeitszeiten auch bei Vertrauensarbeitszeit dokumentiert werden müssen.